1 Allgemeines und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Aus- und Weiterbildungsangebote der New Work Academy Becker & Godbersen GbR (im Folgenden New Work Academy). Abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
2 Bewerbungsverfahren und Teilnahmebedingungen
Die Ausbildungen, Weiterbildungen und Veranstaltungen der New Work Academy stehen grundsätzlich jedem Interessenten offen. Die Platzvergabe ergibt sich aus der Reihenfolge der Anmeldung zu den jeweiligen Ausbildungsveranstaltungen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, werden die betroffenen Kund*innen umgehend darüber informiert.
Nach erfolgtem Vorgespräch mit dem jeweiligen Lehrcoach senden die Bewerber*innen schriftlich einen kurzen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben und das unterschriebene Anmeldeformular an die New Work Academy. Damit gilt die Anmeldung als verbindlich. Die Anmeldefrist endet in der Regel zwei Wochen vor dem jeweiligen Kursbeginn. Die Berücksichtigung verspäteter Anmeldungen ist im Rahmen der Ausbildungsorganisation evtl. möglich, kann aber nicht garantiert werden; ein Anspruch der Kund*innen hierauf besteht nicht. Der Ausbildungsplatz ist für die Teilnehmenden reserviert, sobald sie die Anmeldebestätigung und Rechnung erhalten haben.
3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt nach schriftlicher Anmeldung unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Angabe der persönlichen Daten und Erhalt der Anmeldebestätigung zustande. Vertragspartner für die Aus- und Weiterbildungen sind der/die Teilnehmer/in und die New Work Academy. Die Teilnehmenden müssen mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Leistungen der New Work Academy.
4 Leistungsumfang und Ausbildungsinhalte
Nach jedem abgeschlossenen Modul erhalten Teilnehmende zu dem besuchten Kurs passende Modulaufgaben. Die Abgabe einer schriftlichen Bearbeitung der Aufgaben ist Voraussetzung für die Zertifizierung zum Agile Coaching Professional durch die New Work Academy.
Es gelten folgende Abgabefristen: Sein Zertifikat erhält, wer bis zu den Praxistagen, dem letzten Modul der Ausbildung, alle Modulaufgaben schriftlich eingereicht hat. Wer ein Feedback zu den Modulaufgaben erhalten möchte, muss die Bearbeitung bis zu drei Tagen vor dem darauffolgenden Modul schriftlich mit Bitte um Feedback eingereicht haben.
Für eine Teilnahmebescheinigung einzelner Kurse ist eine Bearbeitung der Modulaufgaben nicht erforderlich.
Ausführliche Informationen zu Leistungsumfang, Inhalten und Methoden der einzelnen Ausbildungsgänge stehen als PDF-Dokumente zur Einsicht und als Download bereit unter: https://newwork.academy/
5 Geistiges Eigentum und Urheberrechte
Die den Teilnehmenden ausgehändigten Ausbildungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und sind geistiges Eigentum der New Work Academy. Sie dienen ausschließlich zur persönlichen Nutzung. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der New Work Academy möglich.
Sämtliche Unterlagen/Arbeitsmaterialien wie Texte, Bilder (insbesondere Grafiken), Filme und Sprachaufzeichnungen in digitaler und nichtdigitaler Form stehen im sachlichen und geistigen Eigentum der New Work Academy, es sei denn, diese stammen offensichtlich von anderen Urheber*innen (und sind als solche gekennzeichnet). Ausgenommen sind einerseits der Arbeitsordner und die Ausbildungsbücher und andererseits die persönlichen Analysen, die im Eigentum der betroffenen Teilnehmenden stehen, für die der New Work Academy ein Nutzungsrecht zur gemeinsamen Arbeit eingeräumt wird. Das Eigentum geht grundsätzlich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und spätestens bei tatsächlicher Übergabe auf die Teilnehmenden über. Die Teilnehmenden dürfen diese Arbeitsmaterialien während und nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung behalten und nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Sämtliche Urheber- und Markenrechte sind dabei zu beachten.
6 Geheimhaltung
Die Teilnehmenden verpflichten sich, Stillschweigen über alle persönlichen und geschäftlichen Tatsachen und Informationen, auch und insbesondere bezüglich Dritter, zu bewahren, die ihnen im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt werden. Eine Haftung der New Work Academy für eine ggf. doch vorgenommene, vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Seminarteilnehmende ist ausgeschlossen.
7 Eigenverantwortung für physische und psychische Gesundheit
Die Teilnehmenden erkennen an, dass sie während der Weiter- und Ausbildung in vollem Umfang selbst verantwortlich sind für ihre körperliche und psychische Gesundheit. Weiterhin erkennen sie an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge der Ausbildung von ihnen durchgeführt werden, nur in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
8 Übernachtung, Verpflegung und Reisekosten
Snacks und Getränke werden in den Pausen kostenfrei durch die New Work Academy angeboten. Anfallende Kosten für Reisen, Übernachtung und weitere Verpflegung sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Teilnehmenden und dem Anbieter der jeweiligen Unterkunft.
9 Preise, Zahlungsbedingungen und Ratenzahlung
Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmenden und Veranstaltung sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter https://newwork.academy angegebenen Preise für die Angebote der New Work Academy.
Ausbildungsgebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, spätestens zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum fällig.
10 Rücktrittsvorbehalt, Kursabsage und Änderungen
Wir behalten uns vor, Inhalte oder die Folge einzelner Module während einer laufenden Ausbildung zu ändern. Sollte ein Seminar oder Modul nicht stattfinden können, werden die Teilnehmenden davon umgehend in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall wird das ausgefallene Modul in Absprache mit den Teilnehmenden zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Eine Erstattung ist nur dann möglich, falls ein Modul von Seiten der New Work Academy nicht nachgeholt werden kann. Sollte ein Trainer auf Grund widriger Umstände oder Krankheit ausfallen, behalten wir uns vor, einen anderen Trainer für das entsprechende Modul einzusetzen. Ebenso behalten wir uns vor, die Ausbildung kurzfristig abzusagen, falls der Kurs aus widrigen Umständen oder krankheitsbedingt nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird die Ausbildungsgebühr innerhalb von einer Woche zurückerstattet.
11 Widerruf, Widerrufsbelehrung und Rücktritt
- Die Teilnehmenden können die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Vertragsabschluss und nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
- Der Widerruf ist zu richten an:
New Work Academy Becker & Godbersen GbR
Motzstr. 30
10777 Berlin
E-mail: info@newwork.academy - Der Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung ist schriftlich mitzuteilen. Bei Rücktritt bis zu 28 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,- € fällig. Der Restbetrag der Teilnahmegebühr wird ggf. zurückerstattet. Die Rechnung für die Ausbildungsgebühr ist in jedem Fall zu begleichen; dies gilt auch bei ggf. vereinbarter Ratenzahlung. Bei einem Rücktritt, der später als 28 Tage vor geplantem Veranstaltungsbeginn erfolgt, verlieren die Teilnehmenden ihren Anspruch auf Rückerstattung. Sofern sie einen Ersatzteilnehmer vermitteln oder andere Personen von der Warteliste nachrücken können, wird ebenfalls nur die Bearbeitungsgebühr von 150,- € fällig. Nach Ausbildungsbeginn entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
12 Teilnehmer*innen- und Trainerzahl
Ein Kurs der New Work Academy kann stattfinden, wenn sich mindestens sechs Teilnehmende verbindlich für diesen Kurs angemeldet haben. Die maximale Teilnehmer*innenzahl beträgt 14 Personen.
Bei Präsenzworkshops bis zu acht Teilnehmenden werden die Veranstaltungen von einem*r Trainer*in moderiert; ab neun Teilnehmenden von einem*r Trainer*in und einem*r Co-Trainer*in.
Bei Onlineworkshops hängt die Zahl der Trainer*innen von der Dauer der Veranstaltung ab. Bis zu vier Stunden können von einem*r Trainer*in durchgeführt werden. Längere Workshops werden von zwei Trainer*innen durchgeführt.
13 Gewährleistung und Haftungsausschluss
Für Sach- und Vermögensschäden, welche die New Work Academy zu vertreten hat, haftet sie, gleich aus welchem Rechtsgrund nur insoweit, als ihr Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für die Dozenten, Assistenten und Mitarbeiter der New Work Academy.
14 Verjährung
Eventuell bestehende Leistungsansprüche gegenüber der New Work Academy verjähren ein Jahr nach Entstehen des Anspruchs. Der Anspruch muss innerhalb dieser Frist gegenüber der New Work Academy erklärt und begründet werden.
15 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden bei der New Work Academy streng vertraulich behandelt. Persönliche Kundendaten werden nur zu Zwecken der Vertragsdurchführung verwendet oder soweit gesetzliche Vorschriften dies vorschreiben. Nur die jeweils notwendigen Daten werden gespeichert und nur so lange vorgehalten, wie vertragliche Zwecke oder gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen zu lassen.
16 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Mit Begleichung der Teilnahmegebühr für die Ausbildung der New Work Academy erklären sich die Teilnehmenden mit den geltenden AGB einverstanden.
Die New Work Academy behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für die Teilnehmenden nicht zumutbar. Die New Work Academy wird die Teilnehmenden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widersprechen die Teilnehmenden der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als von den Teilnehmenden angenommen. Die Teilnehmenden werden in der Benachrichtigung auf ihr Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hingewiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. §139 BGB ist ausgeschlossen.
Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
17 Gerichtsstand und Datum
Gerichtsstand ist Berlin. Letzte Aktualisierung: Januar 2021